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Hausordnung

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Unser Leitbild
erstellt von unserer Steuergruppe in Zusammenarbeit mit dem gesamten Kollegium nach der externen und internen Evaluation
(klicken Sie mit der Maus in die Äste um nähere Informationen zu erhalten)

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Hausordnung

 

Hausordnung
(in Ergänzung zur RSO und dem BayEuG)

Vorwort

Alle Beteiligten am Schulbetrieb wollen sich an der Staatlichen Realschule Selb wohlfühlen und dabei friedlich und angstfrei ihren Aufgaben nachgehen. Sie verhalten sich rücksichtsvoll, höflich und hilfsbereit jedem Mitglied unserer Schulfamilie gegenüber. Das gilt insbesondere ohne Ansehen der Personen hinsichtlich ihrer Religion, Nation, Hautfarbe oder Überzeugungen. Grundlage unseres Handelns sind die Verfassung des Freistaates Bayern und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.  

Betriebszeiten

1.     Unser Schulhaus ist von 07:25 Uhr  bis 16:05 Uhr geöffnet.  Bis  die Fachräume um 07:45 Uhr aufgeschlossen werden, halten sich Schüler und Schülerinnen auf Ebene 0 und 1 auf. 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn wird die Tür zum Pausenhof geschlossen. Der Zugang ist dann nur über den Haupteingang möglich.

2.    Während der Pausen halten wir uns ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Flächen auf. Zu diesen gehören die Ebenen 0 bis 3 und die Pausenflächen im Hof -  nicht dazu gehören die mit Feuerschutztüren verschließbaren kleinen Flure. Auf den „Teppichbodenebenen“ verzichten wir auf den Genuss von Speisen und gesüßten Getränken (Hygiene).

3.    Während der Pausen und nach Unterrichtsschluss sind die Unterrichtsräume immer verschlossen.

Es gilt folgende Einteilung in Aktionsebenen:

Ebene 0  Aktionsebene Kicker, Tischtennis, Bewegung, Verzehrebene für Lebensmittel und Getränke                                            

 Ebene 1  Verzehrebene für Lebensmittel und Getränke  -  Chat

 Ebene 2  Chat – Lesen – Kartenspielen - kein Verzehr von Lebensmitteln

 Ebene 3  Ruhe – Chill-out – Lesen, kein Rennen, kein Brüllen, kein Verzehr von Lebensmitteln  

Während der Unterrichtszeit und den Unterrichtspausen verlassen wir das Schulgelände nicht ohne ausdrückliche Genehmigung der Schulleitung (Aufsichtspflicht und Unfallversicherungsschutz).                       

Schulgelände

4.    Fahrräder und motorisierte zweirädrige Fahrzeuge stellen wir ausschließlich auf den entsprechenden markierten Parkplatzbereichen der Realschule – nicht auf PKW-Stellplätzen - ab. Auf dem Parkplatz gilt die Straßenverkehrsordnung.

5.    An den Schulbushaltestellen und auf dem direkten Weg von dort und dorthin halten wir uns an die gültigen Verkehrsregeln und folgen den Anweisungen von unseren Schulweghelfern. Sie sind für unsere Sicherheit zuständig und handeln im Auftrag der Schulleitungen des Schulzentrums.

6.    Auf dem Schulgelände und im Schulhaus dürfen Schüler weder rauchen noch Alkohol trinken. Wir halten unsere Schule auch sauber von anderen Drogen (gesetzliche Vorschrift).

7.    Wir fühlen uns als Benutzer für die Pflege und den Erhalt unserer Schulanlage mitverantwortlich. Den Anordnungen der Lehrkräfte, Pausentutoren, des Hausmeisters und seiner Mitarbeiter (auch der Oase), die für die Sauberkeit, Ordnung und Sicherheit in der Schulanlage zuständig sind, kommen wir nach. Abfälle sortieren wir in den entsprechenden Gefäßen.

   Unterricht

8.    Finden wir den Fachraum, in dem unsere planmäßige Stunde stattfinden sollte, zu Stundenanfang verschlossen, meldet dies der Klassensprecher umgehend im Sekretariat. Bis zum Eintreffen einer Vertretung halten wir unter Aufsicht seines Stellvertreters  Ruhe und Ordnung.

 

9.    Fachräume betreten und benutzen wir nur im Beisein einer Lehrkraft. Jacken, Mützen und Mäntel hängen wir an die Garderoben vor den Fachräumen. Wertgegenstände lassen wir nicht in den Jacken zurück.  

10. Die Verantwortung für die Fachräume, elektronisches Inventar und dessen ordnungsgemäßen Betriebszustand obliegt den jeweiligen Lehrkräften. Sie achten auf den sparsamen und umweltschonenden Umgang mit elektrischer Energie und Heizkosten. Die Fachräume sind außerhalb der Unterrichtszeiten stets verschlossen zu halten.  

11.  Beim Stundenwechsel bewegen wir uns zügig, aber rücksichtsvoll zum nächsten Unterrichtsraum. Das Fluchttreppenhaus wird dabei nur in Laufrichtung von oben nach unten benutzt.  

12. Wir vermeiden alles, was den Unterrichtsbetrieb stört, uns und andere gefährdet oder gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Dies gilt besonders für den unbefugten Gebrauch von Mobiltelefonen/ Kameras , MP3-Playern oder anderen elektronischen Medien. Die Anfertigung von Fotos oder Videomitschnitten ist ausdrücklich nur für die Zwecke der  schulischen  bzw. Seminarausbildung im Rahmen der gültigen Datenschutzrichtlinien gestattet.  

13. Bezüglich unseres Verhaltens bei Feueralarm besteht ein gesonderter, in jedem Klassenzimmer ausgehängter Alarmplan.  

14. Während des Unterrichts tragen wir keine Kopfbedeckungen. Der Genuss von Kaugummi ist im gesamten Schulhaus zu unterlassen. Während der Unterrichtszeit dürfen alkoholfreie Getränke (bitte keine Energiedrinks) aus verschließbaren Gebinden getrunken werden. Die Getränke stehen nicht auf den Tischen.   

Für alle Verstöße gelten zunächst die Prinzipien der Wiedergutmachung, des Entschuldigens und der Problemlösung durch vernünftige Gespräche.  

Selb, den 01.05.2011

  H. Sirtl                         Beate Sommerer               Michael Stumpe                         Katharina Fuchs

Realschuldirektor         Personalrat              Vors. d. Elternbeirates                1. Schülersprecherin

Diese Hausordnung ist unter Zusammenarbeit von Schülern, Eltern, Lehrkräften und dem Sachaufwandsträger der Staatlichen Realschule Selb erstellt worden.

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