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Hausordnung
(in Ergänzung zur RSO und dem BayEuG)
Vorwort
Alle
Beteiligten am Schulbetrieb wollen sich an der Staatlichen Realschule Selb
wohlfühlen und dabei friedlich und angstfrei ihren Aufgaben nachgehen.
Sie verhalten sich rücksichtsvoll, höflich und hilfsbereit jedem
Mitglied unserer Schulfamilie gegenüber. Das gilt insbesondere ohne
Ansehen der Personen hinsichtlich ihrer Religion, Nation, Hautfarbe oder
Überzeugungen. Grundlage unseres Handelns sind die Verfassung des
Freistaates Bayern und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
Betriebszeiten
1.
Unser
Schulhaus ist von 07:25 Uhr bis
16:05 Uhr geöffnet. Bis
die Fachräume um 07:45 Uhr aufgeschlossen werden, halten sich Schüler
und Schülerinnen auf Ebene 0 und 1 auf. 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn
wird die Tür zum Pausenhof geschlossen. Der Zugang ist dann nur über den
Haupteingang möglich.
2.
Während
der Pausen halten wir uns ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Flächen
auf. Zu diesen gehören die Ebenen 0 bis 3 und die Pausenflächen im Hof -
nicht dazu gehören die
mit Feuerschutztüren verschließbaren kleinen Flure. Auf den
„Teppichbodenebenen“ verzichten wir auf den Genuss von Speisen und gesüßten
Getränken (Hygiene).
3.
Während
der Pausen und nach Unterrichtsschluss sind die Unterrichtsräume immer
verschlossen.
Es
gilt folgende Einteilung in Aktionsebenen:
Ebene
0 Aktionsebene Kicker,
Tischtennis, Bewegung, Verzehrebene für Lebensmittel
und Getränke
Ebene 1
Verzehrebene für Lebensmittel und Getränke - Chat
Ebene 2 Chat – Lesen
– Kartenspielen - kein Verzehr von Lebensmitteln
Ebene 3 Ruhe –
Chill-out – Lesen, kein Rennen, kein Brüllen, kein Verzehr von Lebensmitteln
Während
der Unterrichtszeit und den Unterrichtspausen verlassen wir das Schulgelände
nicht ohne ausdrückliche Genehmigung der Schulleitung (Aufsichtspflicht
und Unfallversicherungsschutz).
Schulgelände
4.
Fahrräder
und motorisierte zweirädrige Fahrzeuge stellen wir ausschließlich auf
den entsprechenden markierten Parkplatzbereichen der Realschule – nicht
auf PKW-Stellplätzen - ab. Auf dem Parkplatz gilt die Straßenverkehrsordnung.
5.
An den
Schulbushaltestellen und auf dem direkten Weg von dort und dorthin halten
wir uns an die gültigen Verkehrsregeln und folgen den Anweisungen von
unseren Schulweghelfern. Sie sind für unsere Sicherheit zuständig und
handeln im Auftrag der Schulleitungen des Schulzentrums.
6.
Auf dem
Schulgelände und im Schulhaus dürfen Schüler weder rauchen noch Alkohol
trinken. Wir halten unsere Schule auch sauber von anderen Drogen
(gesetzliche Vorschrift).
7.
Wir fühlen
uns als Benutzer für die Pflege und den Erhalt unserer Schulanlage
mitverantwortlich. Den Anordnungen der Lehrkräfte, Pausentutoren, des
Hausmeisters und seiner Mitarbeiter (auch der Oase), die für die
Sauberkeit, Ordnung und Sicherheit in der Schulanlage zuständig sind,
kommen wir nach. Abfälle sortieren wir in den entsprechenden Gefäßen.
Unterricht
8.
Finden
wir den Fachraum, in dem unsere planmäßige Stunde stattfinden sollte, zu
Stundenanfang verschlossen, meldet dies der Klassensprecher umgehend im
Sekretariat. Bis zum Eintreffen einer Vertretung halten wir unter Aufsicht
seines Stellvertreters Ruhe
und Ordnung.
9.
Fachräume
betreten und benutzen wir nur im Beisein einer Lehrkraft. Jacken, Mützen
und Mäntel hängen wir an die Garderoben vor den Fachräumen. Wertgegenstände
lassen wir nicht in den Jacken zurück.
10.
Die
Verantwortung für die Fachräume, elektronisches Inventar und dessen
ordnungsgemäßen Betriebszustand obliegt den jeweiligen Lehrkräften. Sie
achten auf den sparsamen und umweltschonenden Umgang mit elektrischer
Energie und Heizkosten. Die Fachräume sind außerhalb der
Unterrichtszeiten stets verschlossen zu halten.
11.
Beim
Stundenwechsel bewegen wir uns zügig, aber rücksichtsvoll zum nächsten
Unterrichtsraum. Das Fluchttreppenhaus wird dabei nur in Laufrichtung von
oben nach unten benutzt.
12.
Wir
vermeiden alles, was den Unterrichtsbetrieb stört, uns und andere gefährdet
oder gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Dies gilt besonders für
den unbefugten Gebrauch von Mobiltelefonen/ Kameras , MP3-Playern oder
anderen elektronischen Medien. Die Anfertigung von Fotos oder
Videomitschnitten ist ausdrücklich nur für die Zwecke der
schulischen bzw.
Seminarausbildung im Rahmen der gültigen Datenschutzrichtlinien
gestattet.
Für alle Verstöße
gelten zunächst die Prinzipien der Wiedergutmachung, des Entschuldigens
und der Problemlösung durch vernünftige Gespräche.
Selb, den 01.05.2011
H. Sirtl
Beate Sommerer
Michael
Stumpe
Katharina
Fuchs
Realschuldirektor
Personalrat
Vors. d.
Elternbeirates
1.
Schülersprecherin
Diese Hausordnung ist unter
Zusammenarbeit von Schülern, Eltern, Lehrkräften und dem Sachaufwandsträger
der Staatlichen Realschule Selb erstellt worden.
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