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Liebe Eltern, zum neuen Schuljahr begrüßen
wir Sie herzlich im Namen der gesamten Schulfamilie der Realschule Selb, im
Besonderen aber die 59 neuen Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen sowie die
zehn in höhere Jahrgangsstufen eingetretenen
Schüler und deren Erziehungsberechtigte. Wir wünschen den Kindern eine
rasche Eingewöhnung in die neue Umgebung und eine schöne und erfolgreiche
Schulzeit an unserer Schule. 1.
Personalsituation/Klassenstärken Nach Abschluss ihres Einsatzjahres haben uns verlassen: Herr Clerico, Herr Rank und Frau Leicht. Wir haben als Lehrkräfte Herrn Braun, Frau Geyer und Frau Meinel sowie aus der Verwaltung Frau Seidel verabschiedet. Allen Kollegen und Kolleginnen gilt unser Dank für ihren Dienst an der Selber Realschule. Wir wünschen für ihre Zukunft alles Gute und Gottes Segen. Zum neuen Schuljahr konnten wir folgende Lehrkräfte neu begrüßen:
StR RS Simon
Farnhammer, Mathematik/Sport
Lehrerin Kerstin Korf,
Grundschullehrkraft als Ersatz für Frau Geyer
Stud.Ref. Dominik Auer,
Englisch/Sport Stud.Refin
Eva Müller, Deutsch/Evang. Religionslehre
Stud.Refin
Romina Schoberth,
Deutsch/Englisch. In
der Verwaltung begrüßen wir Frau Manuela Wunderlich. Sie hat die Aufgaben von
Frau Seidel in der Seminarverwaltung übernommen. Den
neuen Kolleginnen und Kollegen wünschen wir viel Freude und Erfolg an unserer
Schule. Derzeit
werden 468 Schüler und Schülerinnen in 18 Klassen unterrichtet. Mit einer
durchschnittlichen Klassenstärke von 26
Schülern ergibt sich auch in diesem Jahr eine sehr günstige Situation. Damit
ist im Moment eine achte Klasse mit 32 Schülern die größte Klasse und eine
zehnte Klasse mit 17 Schülern die Kleinste an der Schule. Lehrermangel
und systembedingter Unterrichtsausfall sind an unserer Schule kein Thema.
Stundenkürzungen ergeben sich im Einzelfall lediglich durch die Begrenzung
auf die Obergrenze von 30 Wochenstunden Pflichtunterricht + 2 Std. Diff.
Sport oder durch Modifikationen der Stundentafel (s.u.). In vielen Fällen war
es sogar möglich, in Klassen über 30 Schülern den Unterricht in den
Abschlussprüfungsfächern zu differenzieren d.h. die Klassen zu teilen. 2. Seminarschule Der
Seminarbetrieb geht nach dem erfolgreich abgeschlossenen ersten zweijährigen
Ausbildungsturnus in die dritte Runde. Dafür wurden uns 12 junge Damen und ein
Herr vom Kultusministerium zur zweijährigen Ausbildung als Studienreferendare
neu zugeteilt. In den Fächern Deutsch/Geschichte und Mathematik/Chemie werden
sie nach der wissenschaftlichen Ausbildung an der Universität nun ihr pädagogisches
Handwerkszeug in der Praxis bei uns erhalten. Im ersten Ausbildungsabschnitt
werden unsere Studienreferendare zunächst im Unterricht hospitieren, eigenen,
begleiteten Unterricht halten sowie Förderaufgaben für unsere Schüler übernehmen.
Unter Aufsicht ihrer Seminarlehrer werden sie zunehmend zusammenhängenden
eigenverantwortlichen Unterricht erteilen. In jedem Abschnitt ist dabei auch
eine Lehrprobe in einer Klasse abzulegen. Wer
guten Lehrernachwuchs haben will, muss auch bereit sein dafür etwas zu tun. Die
Unruhe, die der Seminarbetrieb manchmal in den Unterrichtsalltag bringt,
wird nach unserer Erfahrung bei weitem aufgewogen durch die positiven Effekte:
große Teile des Kollegiums werden angesteckt und weiter motiviert von
Innovation und dem Bemühen aller Beteiligten ihr Bestes zu geben und zu
beweisen, dass wir zu Recht als Ausbildungsschule ausgewählt wurden. Für
unsere Schüler und Schülerinnen heißt dies dosierte Abwechslung in
Lehrerper-sönlichkeiten und Unterrichtstilen, in jedem Fall aber Bemühung um
bestmögliche Unterrichtsqualität. „Es ist noch kein Meister vom Himmel
gefallen.“ Das gilt sicher auch für den Lehrerberuf – wir werden uns stets
bemühen, durch unsere Arbeit für einigermaßen weiche Landungen zu sorgen.
Dabei sind wir sicher, dass Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte uns bei
dieser Aufgabe unterstützen werden und sei es im Einzelfall auch nur mit Verständnis. 3. Neue Realschulordnung (RSO bzw. BayEUG) Mit
dem Beginn des neuen Schuljahres wurden das bayerische Erziehungs- und
Unterrichtsgesetz (BayEUG) und die Realschulordnung (RSO) geringfügig geändert.
So darf beispielsweise künftig der freiwillige Rücktritt wieder bis zum
Zwischenzeugnis erfolgen. Mit der bayerischen Dienstrechtsreform tragen Lehrkräfte
an Realschulen neue Dienstbezeichnungen: StR(in) RS. Dem Schulleiter sind zwei
Buchstaben zugewachsen - er wurde zum Realschuldirektor. Damit führen
auch unsere im Angestelltenverhältnis beschäftigten Kollegen und Kolleginnen
die zutreffenden Dienstbezeichnungen Studienrat/Studienrätin im
Realschuldienst; so gibt es an unserer Schule künftig neben den
Studienreferendaren nur Fachlehrer(innen) und Studienräte im Realschuldienst.
Hinsichtlich der Stundentafeln in einzelnen Fächern ergibt sich die logische
Fortführung der im Vorjahr eingeführten Regelungen. Das
Fach „Lions‘ Quest“ bieten wir auch in diesem Schuljahr wieder den 5.
Klassen; wir werden sie darüber beim Elternabends informieren. Auch
im neuen Schuljahr wird unsere Schule an der im Vorjahr erfolgreich
praktizierten Regelung hinsichtlich der Information über die Schulleistungen
festhalten. So werden wir in den Jahrgangsstufen 5 bis 8 anstatt des Zwischenzeugnisses
drei Informationen über das Notenbild (im Dezember, Februar und im April)
herausgeben. Die 9. und 10. Klassen erhalten wie bisher ein Zwischenzeugnis. 4. Schulorganisation Fachraumprinzip: Die
Erfahrungen mit unserem Fachraumprinzip waren sehr gut. Auch unsere Schülerschaft
hat sich mit über 60% für die Beibehaltung ausgesprochen, d.h. die Schüler
„besuchen“ die Lehrkräfte auch weiterhin in deren Fachräumen. Durch
Sponsoring vieler Firmen aus der Region ist es uns gelungen, bereits im ersten
Jahr unseres Fachraumsystems a l l e
Fachräume mit Internetanschluss, Computern und Videoprojektoren bzw.
Smart-Boards auszustatten. Damit kann der Unterricht nach modernsten
Gesichtspunkten die Möglichkeiten der Informationsmedien nutzen. Wir danken
allen Sponsoren – wie auch unserem Sachaufwandsträger - für die tolle Unterstützung! Nachweis
der Kenntnisnahme durch die Eltern und Erziehungsberechtigten: Wie
bereits im vergangenen Schuljahr praktiziert, bitten wir Sie auch künftig, Ihre
Kenntnisnahme in der im Hausaufgabenheft vorgesehenen Liste vorzunehmen. Wir
versprechen uns davon, dass wir mit weniger Papier und Verwaltungsaufwand
auskommen und andererseits der Führung des Hausaufgabenheftes durch die
regelmäßige elterliche Einsichtnahme noch mehr Bedeutung zukommt. Eine
Ausnahme ist die Rückmeldung zu diesem ersten Elternbrief, mit dem wir Sie um
die Weitergabe von „Notfall“-Telefonnummern bitten. Schulbücher: Für die 5. Jahrgangsstufe
haben wir im vergangenen Jahr die „leichte Schultasche“ eingeführt. Die
Schulbücher bleiben zur häuslichen Vorbereitung zu Hause. In der Schule wird
je ein halber Klassensatz vorgehalten, der im Unterricht Verwendung findet. Dies
kann auf Dauer nur dadurch gewährleistet werden, dass unsere Bücher sehr
pfleglich behandelt werden und dadurch eine längere Nutzungsdauer generiert
wird. Die
pflegliche Behandlung der von der Schule
wieder kostenlos zur Verfügung gestellten Bücher liegt uns
sehr am Herzen. Pro Schüler werden Bücher im Wert von ca. 200.- € verliehen.
Für Schulbücher wird – je nach Fach – eine 6- bis 12jährige Nutzungsdauer
zu Grunde gelegt. Bitte unterstützen Sie uns indem Sie dafür sorgen, dass die
Bücher Ihrer Kinder mit einem stabilen, ordentlichen Schutzumschlag versehen
werden. In die Bücher darf nichts geschrieben werden, auch Unterstreichen oder
Markieren ist nicht akzeptabel. Bei vielen Büchern ist die Gebrauchsdauer durch
eine rechtzeitige, kleine Reparatur, um die wir Sie ggf. herzlich bitten, noch für
weitere Schuljahre zu sichern. Um
Problemen mit verlorenen oder liegengelassenen Büchern vorzubeugen, bitten wir
Sie dafür Sorge zu tragen, dass der Name Ihres Kindes in jedes Schulbuch
eingetragen ist. Mit dem
Elternbeirat haben wir folgende Regelung getroffen: Bücher, die durch mangelnde
Sorgfalt oder mutwillig beschädigt wurden, müssen bezahlt oder wiederbeschafft
werden; dies gilt ebenso für verloren gegangene Bücher. Je
nach Grad der Beschädigung muss das betreffende Buch zu ·
100 % bezahlt werden, wenn es stark verschmutzt oder mechanisch beschädigt
wurde oder einen Flüssigkeitsschaden
erlitten hat und erst ein oder zwei Jahre im Verleih war ·
50
% bezahlt werden, wenn es verschmutzt oder beschädigt wurde, einen geringen Flüssigkeitsschaden
hat und schon 3 Jahre im Verleih war ·
30
% bezahlt werden, wenn es verschmutzt oder beschädigt wurde, einen geringen Flüssigkeitsschaden
hat und schon mehr als 4 Jahre im Verleih war. Bei
der Entscheidung über einen Ersatz von beschädigten Büchern wird natürlich
ein normaler Abnutzungsgrad pro Jahr berücksichtigt. Beschädigungen können
von den Eltern in Augenschein genommen werden und Bücher, die zu 100 % von
den Eltern bezahlt wurden, können ins Eigentum der Eltern übergehen. Hausaufgaben
und Hausaufgabenheft: Die
Führung eines Hausaufgabenheftes ist an der Realschule bis einschließlich der
10. Jahrgangsstufe Pflicht. Die
Erfahrung zeigt, dass schulischen Misserfolgen häufig ein Informationsdefizit
zu Grunde liegt, d.h. weder Schüler noch Eltern haben den Überblick, welche
Aufgaben zu welchen Terminen zu erledigen sind. Im Zweifelsfall informieren
Sie sich bitte beim zuständigen Klassenleiter. Ein Tag ohne schriftliche und mündliche
Hausaufgaben ist der absolute Ausnahmefall. Darüber hinaus finden Sie im
Hausaufgabenheft - sorgfältige Führung vorausgesetzt - in Ergänzung zu den Notenmitteilungen
der Schule immer den aktuellen Notenstand. Schriftliche
Leistungsnachweise: Grundsätzlich
werden nur Schulaufgaben und Kurzarbeiten zur Kenntnisnahme und Unterschrift an
die Eltern und Erziehungsberechtigten über die Schülerinnen und Schüler mit
nach Hause gegeben. Auf schriftlichen
Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Stegreifaufgaben mit nach Hause
gegeben werden. Wir bitten um Verständnis, dass dies nur geschehen
kann, wenn auf Dauer die zeitnahe Rückgabe gewährleistet ist; d.h. die unterschriebenen
Arbeiten dann zur nächsten Unterrichtsstunde an die zuständige
Fachlehrkraft zurückgeben werden.
Kopien können die Schüler selbst auf unserem kostengünstigen Schülerkopierer
in der Eingangshalle anfertigen. 5. sonstige Angebote der Schule Wahlunterricht
/ Neigungsgruppen: Wie Sie unseren Informationen entnehmen konnten, sind
wir auch in diesem Jahr in der Lage eine Vielzahl von Wahlunterrichten
anzubieten. Bitte sehen Sie dieses Angebot als Bereicherung, Ergänzung und
Anregung zur sinnvollen Freizeitgestaltung - keinesfalls als Pflicht. Als Schule
begrüßen wir es, wenn unsere Schüler sich in Vereinen oder mit Erlernen eines
Instrumentes engagieren und selbstverständlich soll den Kindern noch genügend
Raum für freie Zeit bleiben. Offene
Ganztagesbetreuung mit Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung: Im
kommenden Schuljahr haben wir die gesamte Nachmittagsbetreuung dem
„Oasenteam“ übertragen. So werden von Montag bis Donnerstag nach dem
warmen, frisch zubereiteten Mittagessen in der Oase von 13:30 bis 16:00 Uhr die
Hausaufgabenbetreuung und die Freizeitangebote durch pädagogisches Fachpersonal
in den Räumen unserer Schule übernommen. Schwerpunkt der Nachmittagsbetreuung
ist nicht nur die Erledigung von Hausaufgaben, sondern auch sinnvolle
Freizeitbeschäftigung. Neben der Hausaufgabenbetreuung bieten wir ein vielfältiges
Förderangebot durch unser Lehrerkollegium an. Die Ganztagesbetreuung ist mit
Ausnahme des Mittagessens kostenfrei. Nicht nur für Bezieher von Grundsicherung,
auch bei besonderen finanziellen Belastungen oder Ausnahmesituationen besteht
die Möglichkeit, Kostenersatz für das Mittagessen zu erhalten. Auskunft erhalten
Sie ggf. diskret im Sekretariat bzw. beim Personal der OASE (Tel.
09287/8005630). Unabhängig
von der Ganztagesbetreuung besteht nach wie vor für die Schüler und Schülerinnen
der Jahrgangs-stufen 5 bis 7 unser Mentorensystem. Informationen hierzu erhalten
Sie im Lauf der nächsten Wochen. Feriensprachkurs
in den Frühjahrsferien: Wegen des großen Erfolges veranstaltet unsere Schule
auch in diesem Schuljahr wieder einen Feriensprachkurs in Großbritannien für
Schüler ab dem 13. Lebensjahr/7. Klasse). Näheres entnehmen Sie bitte ab
Ende Oktober unserer Homepage bzw. den Informationsbroschüren. Erstmals loben wir für den besten Englischschüler
der 8. Jahrgangsstufe (Stand
Halbjahr) einen Freiplatz für den Feriensprachkurs aus. 6. Elternbeirat Joachim
Bauer, Reichenbach 6, 95173 Schönwald Rainer
Biedermann, Ellweg 17, 95173 Schönwald Robert
Lampert, Friedrich-Ebert-Str. 34, 95100 Selb Robert Roth, Nelkenstr. 41, 95100 Selb Michael
Stumpe, Großwendern 77, 95168 Marktleuthen (Vorsitzender) Ilona
Wilfer, Mühlbacher Str. 2a, 95100 Selb-Erkersreuth Jana
Golbs, G.-Hauptmann-Weg 10, 95100 Selb Andreas Ritter, Badegasse 4, 95168 Marktleuthen Berthold Hanke, Am Kreuzstein 12, 95173 Schönwald Allen neuen Eltern und
Erziehungsberechtigten dürfen wir schon heute eine konstruktive Zusammenarbeit
zum Wohle der Schulfamilie anbieten. 7. Schulbusverkehr / Schulgelände Als
Schulweghelfer im Bereich der Bushaltestellen in der Jahnstraße wird auch
weiterhin Herr Sacco tätig sein. Erfreulicherweise hat sich das
Linienangebot zum neuen Schuljahr weiter verbessert. Erfahrungsgemäß gibt es
jedoch in den ersten Schulwochen kleinere Anlaufprobleme bei der Schülerbeförderung,
die sich mit dem einsetzenden Wahl- und Nachmittagsunterricht erledigen. Über
danach noch auftretende Probleme bitten wir Sie uns ggf. zeitnah zu verständigen. Bitte überprüfen Sie, ob Sie Ihr Kind wirklich
mit dem Auto zur Schule bringen müssen. Mit dem Beginn des neuen
Schuljahres wurden weitere Busverbindungen geschaffen und die Anbindung mit öffentlichen
Verkehrsmitteln optimiert. Jedes zusätzliche Elternauto am Morgen schafft ein
Mehr an Sicherheitsrisiken im Schulzentrum. Das gilt auch für die
morgendliche „Anlieferungsrunde“ auf dem Realschulparkplatz. In unserem Schulhaus finden
zur Zeit umfangreiche Baumaßnahmen zur Brandschutzertüchtigung statt – wir
sind bemüht, Beeinträchtigungen des Unterrichts auf ein Minimum zu beschränken.
Im Rahmen dieser Brandschutzmaßnahmen wurden von Seiten des Sachaufwandsträgers
und der Stadt Selb die Parkmodalitäten auf unserem Parkplatz geändert: Wir
bitten um Beachtung, dass künftig nur noch auf den ausgewiesenen Parkflächen
geparkt werden darf. Die übrigen Flächen sind als Feuerwehranfahrtszone mit
einem absoluten Halteverbot versehen worden. 8. Termine Jahrgangsstufentests in JGSt 6
und 7: Die Schüler(innen) der Jahrgangsstufen 6 und 7
erhalten mit diesem Rundschreiben ein zusätzliches Informationsschreiben zu
den anstehenden Tests im Rahmen der „Bildungsoffensive Bayern“. Ausbildungsmesse: Am 24.09.2011 findet von 9:00 bis 15:00 Uhr die 10.
Ausbildungsmesse im Schulzentrum Marktredwitz statt. Den Schüler(innen) der 9.
und 10. Klassen empfehlen wir den Besuch dieser Veranstaltung (Flyer als
Anlage). Elternversammlungen Der
erste Elternabend mit Klassenelternversammlungen findet
am Dienstag, den 27. September
2011 um 19:00 Uhr für alle
Jahrgangsstufen von 5 bis 10 statt (Programm am Ende des Rundschreibens). Für
die 9. und 10. Jahrgangsstufe werden noch weitere eigene Elternabende im
November durchgeführt. „Dienst-Tag“ Auch
im neuen Schuljahr werden alle schulischen Veranstaltungen, soweit sie nicht an
bestimmte Daten gebunden sind, immer dienstags stattfinden. Dies betrifft
die wöchentliche Klassenleiterstunde für Schüler ebenso wie alle
Lehrerkonferenzen, Elternabende und Sprechtage. Wie im vorigen Schuljahr findet
immer dienstags unsere Klassenleiterstunde statt; d.h. die sechs
Unterrichtsstunden werden um jeweils 5 Minuten verkürzt. Die dadurch gewonnene
Zeit von 30 Minuten nutzen die Klassenleiter von 7:55 bis 8:25 Uhr, um ihren
Fachunterricht von Klassenleitungs- und Verwaltungstätigkeiten zu entlasten.
Sie werden deshalb Elternbriefe oder andere schulische Informationen hauptsächlich
dienstags mit nach Hause bekommen. Am Dienstag gelten deshalb geänderte
Unterrichts- und Pausenzeiten. Wir bitten
dies ggf. bei der Vereinbarung von Sprechstunden zu berücksichtigen Ferienordnung Herbstferien
1. bis 4, November 2011 Buß-
und Bettag
16. November 2011 s c h u l f
r e i für alle Schüler Weihnachtsferien
24. Dezember 2011 bis 6. Januar 2012 Frühjahrsferien
18. bis 26. Februar 2012 Osterferien
31. März bis 15. April 2012 Pfingstferien
26. Mai bis 10. Juni 201 Sommerferien
(Mittwoch!) 1. August bis (Donnerstag!)
13. Sept. 2012 Zeugnisausgabe/Entlassung
für die 10. Klassen: Freitag,
20. Juli 2012 Zeugnisausgabe
für die 5. bis 9. Klassen:
Freitag, 31. Juli 2012 In
diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass eine Befreiung von Schülern
unmittelbar vor oder nach Ferien auf ausdrückliche Anordnung des Bayerischen
Staatsministeriums für Unterricht und Kultus grundsätzlich nicht möglich ist. 9. Fehlzeiten von Schülern Vorlage von Entschuldigungen: Bei
Erkrankung von Schülern ist die Schule unverzüglich
zu verständigen. Das Sekretariat der Realschule ist an allen Schultagen ab
7.00 Uhr besetzt. Wenn der Schule bis
9:00 Uhr keine Entschuldigung vorliegt, sind wir verpflichtet, durch Rückruf bei den Eltern zu klären, ob das Kind an
diesem Tag zur Schule gegangen
ist. Sollte dies nicht möglich sein, sind wir gehalten, die Polizei
einzuschalten. Eine
schriftliche Entschuldigung ist in jedem Fall innerhalb von zwei Tagen
nachzureichen, z.B. mit dem Formular „Krankheitsanzeige oder -bestätigung“.
Alle Formulare sind im Sekretariat erhältlich. Auch auf unserer Homepage
(www.rs-selb.de) finden Sie die
entsprechenden Vordrucke.
Angekündigte
Leistungsnachweise (z.B. Schulaufgaben, Kurzarbeiten oder Referate) müssen bei
fehlender Entschuldigung mit Note 6 bewertet werden! Häufen
sich krankheitsbedingte Versäumnisse oder bestehen Zweifel an der Erkrankung,
kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen bzw. schulärztlichen Attestes
verlangen. Erkrankungen
während der Unterrichtszeit: Plötzlich
auftretende Erkrankungen während der Unterrichtszeit sind im Sekretariat zu
melden. Die Schüler können dann von der Schulleitung für die restlichen
Unterrichtsstunden befreit werden, wenn die Versorgung sichergestellt
ist (Verständigung der Eltern). Dies gilt auch für den Nachmittagsunterricht
und die Nachmittagsbetreuung! Bitte teilen Sie uns auf der Rückmeldung/Empfangsbestätigung
mit, wie Sie während der Unterrichtszeit (ggf. auch Handynummer) erreichbar
sind. Beurlaubungen: Beurlaubungen für vorhersehbare Arztbesuche oder Vorsprachen bei Behörden, Arbeitgebern u.ä. müssen rechtzeitig v o r h e r (i.d.R. eine Woche) durch die Erziehungsberechtigten schriftlich beantragt und vom Schulleiter genehmigt werden (Formulare im Sekretariat/auf unserer Homepage). Grundsätzlich sollten derartige Termine möglichst in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden, vor allem, wenn es sich um orthopädische, zahnärztliche oder kieferorthopädische Behandlungen handelt, die nicht eilbedürftig sind. Angekündigte Leistungsnachweise dürfen aus derartigen Gründen nur in äußerst dringenden Fällen versäumt werden (Rücksprache mit der zuständigen Lehrkraft!). Fahrstunden
und Führerscheinprüfungen sind ebenfalls grundsätzlich in unterrichtsfreie
Zeiten (z.B. Ferien) zu legen. Freistellungen dafür können nur in genau begründeten
Ausnahmefällen genehmigt werden. Beurlaubungen wegen Urlaubsreisen
in der Schulzeit sind nicht möglich (siehe Nummer 8 dieses Rundschreibens). Vorzeitiger
Unterrichtsschluss Bei vorher nicht angekündigtem, vorzeitigem
Unterrichtsschluss (z.B. plötzliche Erkrankung einer Lehrkraft ohne
Vertretungsmöglichkeit) müssten die Schüler in der Schule bis zum
vorgesehenen Unterrichtsende beaufsichtigt werden. Die Aufsicht kann dann
im Einzelfall auch auf das Personal des Schülercafés übertragen werden.
Eine Entlassung nach Hause ist aber gestattet, wenn Sie Ihre Zustimmung dazu
geben. Bitte teilen Sie uns Ihr Einverständnis auf der beiliegenden
Empfangsbestätigung mit. 10. Schülerangelegenheiten Änderung der Personalien Bitte teilen Sie alle persönlichen Veränderungen, die Ihr Kind
betreffen, umgehend der Schule mit (z. B. Änderung der Adresse oder
Telefonnummer usw.) Informationen über volljährige Schüler Seit einer Änderung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes
(BayEUG) werden auch die Eltern der volljährigen Schülerinnen und Schüler
über alle besonderen Vorkommnisse und absinkenden Leistungsstand informiert. Mobilfunktelefone (Handys) Nach
der seit 1. August 2006 wirksamen Änderung des Art. 56 Abs. 5 müssen
Mobilfunkgeräte sowie sonstige digitale Speichermedien (z.B. MP3 - Player
oder iPod) ausgeschaltet sein. Bei
Zuwiderhandlung werden sie einbehalten und ausnahmslos nur den Erziehungsberechtigten persönlich ausgehändigt. Bei
Leistungsfeststellungen aller Art bedeutet das Mitführen eines Handys das
Bereithalten eines nicht zugelassenen Hilfsmittels. Dies führt nach § 41 Abs.
4 RSO dazu, dass die Note 6 erteilt wird. Bei Schulaufgaben und länger
dauernden praktischen Prüfungen muss deshalb das Mobilfunktelefon bei
der Lehrkraft abgegeben werden. Rauch-
und Drogenverbot Seit Beginn des Schuljahres 2006/07 gilt an öffentlichen Schulen in Bayern ein striktes Rauchverbot. Der neue Art. 80 Abs. 5 BayEUG lautet: „Das Rauchen in der Schule und auf dem Schulgelände ist untersagt...“ Mit Wirkung vom 1. September 2007 wurde das Rauchverbot für Jugendliche gesetzlich erweitert, d.h. Rauchen in der Öffentlichkeit ist für Jugendliche nun generell verboten. Weiterhin ist in der Realschulordnung (§ 118 RSO) wie in der Hausordnung festgelegt, dass auch jegliche Art von Drogenkonsum in der Schule und auf dem Schulgelände untersagt ist. Wir denken auch in Ihrem Sinne und zum Wohle aller unserer Schüler zu handeln, wenn wir die Einhaltung dieser Regelungen strikt verfolgen und bitten Sie um gutes Beispiel auch im häuslichen Bereich. Schließfächer
für Schüler Derzeit sind mehrere Schließfächer für Schüler in unserem Schulgebäude frei und können zum Preis von € 1,80 pro Monat für jeweils ein Jahr bei der Firma AstraDirekt gemietet werden. Bei Interesse folgen sie dem Link zu AstraDirekt auf unserer Homepage. Der Vertrag wird von den Erziehungsberechtigten unmittelbar mit der Firma geschlossen. Sicherheit im Schulhaus Wir sind angehalten, den Zugang zu unserer
Schule zu überwachen. Dies ist im neuen Schuljahr durch eine Videoüberwachung
des Eingangsbereiches gewährleistet. Außerhalb der Schulanfangs- und
Schlusszeiten werden die Eingänge von außen nicht mehr zugänglich sein. Wir
bitten Sie sich über die Klingel am Schaukasten vor dem Haupteingang rechts zu
melden. Um Missverständnissen vorzubeugen, ersuchen wir Sie im Interesse der
Sicherheit Ihrer Kinder, sich nicht in die Klassentrakte zu begeben, sondern
sich grundsätzlich im Sekretariat zu melden. Versicherungsschutz Schulunfälle Alle
Schüler sind bei einem Unfall auf dem Schulweg, während der Unterrichtszeit
und bei Schulveranstaltungen versichert. Unfälle müssen allerdings sofort
im Sekretariat gemeldet werden. Auch ein ggf.behandelnder Arzt ist darauf
hinzuweisen, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Die ärztlichen
Leistungen werden mit der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) direkt
abgerechnet. Ein
Versicherungsschutz während der Pausen besteht nur dann, wenn sich die Schüler
auf dem Schulgelände aufhalten! Wir weisen darauf hin, dass bestimmte
Verrichtungen des alltäglichen Lebens möglicherweise nicht von der
Versicherung gedeckt sein können. Sachschäden Für Fahrräder besteht keine Versicherung von Seiten des Sachaufwandsträgers.
Bitte weisen Sie Ihr Kind darauf hin, dass alle Fahrzeuge auf den vorgesehenen
Plätzen mit einem Schloss gesichert werden müssen. Es wird empfohlen,
eine entsprechende Hausratversicherung abzuschließen, die Sachschäden bzw.
Diebstahl abdeckt. Bei Verlust bzw. Beschädigung von Garderobe haftet der
Sachaufwandsträger nur in begründeten Ausnahmefällen. 11. Dienstzeiten des Sekretariats Unsere
Verwaltung war bislang von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr ohne Mittags- und Arbeitspause
im Einsatz. Wir bitten um Verständnis, dass wir mit Rücksicht auf die
Arbeitsbedingungen unserem Verwaltungspersonal künftig von 11:30 Uhr bis 12:00
Uhr eine kurze Verschnaufpause gönnen, in der das Sekretariat nicht erreichbar
ist. Zur Sicherstellung einer zeitweise störungsfreien Verwaltungsarbeit ist
das Sekretariat in der 3. und 4. Stunde geschlossen. Selbstverständlich
findet während dieser Zeit Parteiverkehr statt. Schüler mit dringenden
Anliegen wenden sich in dieser Zeit an die anwesenden Lehrkräfte im
Lehrerzimmer und werden von diesen in gewohnter Weise betreut. 12. Umsetzung der Datenschutzrichtlinie (bayer. Datenschutzgesetz) Mit dem Beginn dieses Schuljahres sind wir seitens
des Gesetzgebers gehalten, die bestehenden Datenschutzrichtlinien umzusetzen.
In der Praxis bedeutet dies, dass wir für jeden Schüler eine Datenschutzerklärung
der Erziehungsberechtigten brauchen, in der Einverständnis mit dem üblichen
Umgang mit den persönlichen Daten im Rahmen der schulischen Arbeit erklärt
wird. Wir bitten Sie den entsprechenden Vordruck auszufüllen und an uns zurückzuleiten. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass
neben unserer Homepage auf der Internetseite www.selb-live.de
laufend und zeitnah über sämtliche Aktivitäten unserer Schule berichtet wird. 13. schulberatung/Schulaufsicht Beratungslehrkraft: unserer Schule ist Frau StRin RS Beate Sommerer als
qualifizierte Beratungslehrkraft tätig. Sie berät Schüler/Innen und
Erziehungsberechtigte in Fragen der Schullaufbahn, bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten,
Verhaltensauffälligkeiten und anderen Problemen. Termine können Sie über
das Sekretariat vereinbaren. Staatlicher
Schulpsychologe Das
Rundschreiben des Staatlichen Schulpsychologen für Oberfranken-Nord, Herrn
Gisbert Falk, erhalten Sie mit dem nächsten Elternbrief. Aufgaben
und Erreichbarkeit des Ministerialbeauftragten für die Realschulen in Oberfranken Der Ministerialbeauftragte
für die Realschulen in Oberfranken, Herr Institutsdirektor Heinrich Hausknecht,
nimmt gemäß § 2 (1) RSO im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für
Unterricht und Kultus die Aufsicht über die oberfränkischen Realschulen
wahr. Neben dieser Aufgabe ist es ein besonderes Anliegen des Herrn Ministerialbeauftragten,
die Schulen in allen schulischen Fragen umfassend zu beraten. Zu erreichen ist
er unter folgender Adresse: Dienststelle
des Ministerialbeauftragten
Tel.: 0921 5070388-0 für
die Realschulen in Oberfranken
Fax: 0921 5070388-14 Adolf-Wächter-Straße
10
E-mail: mbrs-ofr@t-online.de 95447
Bayreuth
Internet: www.realschule.bayern.de/ofr/ In
den nächsten Wochen werden Sie im zweiten Rundschreiben weitere Informationen
erhalten. Bei Fragen, Anregungen und auch Beschwerden stehen wir Ihnen unter
der Tel.Nr. 09287 6151 in der Regel
von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr gerne zur Verfügung. Auf ein
erfolgreiches Schuljahr mit Ihnen, liebe Eltern, freut sich das Team der
Schulverwaltung: Mit
freundlichen Grüßen H.
Sirtl,
D. Janke, RSK
A. Schade, VAe Realschuldirektor
Stellvertreter des Schulleiters
Sekretariat Rundschreiben 2 – 2011/12: wichtige
Informationen! Liebe Eltern, 1. Pausenflächen und Aufsicht: Durch
Verdoppelung der eingesetzten Aufsichten ist es uns im letzten Schuljahr
gelungen unsere Unfallrate drastisch zu senken. Als Ergebnis des
Klassensprecherseminars, der Sitzung des Schulforums und des Elternbeirates wird
nach den Herbstferien folgende Regelung für die Pausenflächen eingeführt: Für
die Pausen stehen künftig die Ebene 0 als Aktionsfläche und Ebene 1 für den
Pausenverkauf zur Verfügung. Die Ebene 3 wird Ruhezone für leise Gespräche
oder Lektüre – kein Rennen und kein Gebrüll. Um diese Trennung auch in der
Praxis durchsetzen zu können, wird die Ebene 2 künftig nicht mehr als Pausenfläche
zur Verfügung stehen. Selbstverständlich steht bei trockener Witterung immer
der Pausenhof als Freifläche im Angebot. Sollten
sie demnächst an die Erneuerung Ihrer häuslichen Polstergarnitur denken und
nicht wissen wohin mit der noch gut
erhaltenen alten Sitzgruppe, können wir Ihnen vielleicht helfen: Bei uns im
Schulhaus gibt es noch einige Ecken, die man mit Sitzgelegenheiten aufmöbeln könnte.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Sperrmüllentsorgung übernehmen möchten.
2. Gute, gesunde Schule: Unsere Schule nimmt an diesem Landesprogramm teil. Es geht dabei nicht
nur um gesunde Ernährung und
Bewegung, sondern um den ganzen Menschen, wenn man so will um alle, die an
Schule beteiligt sind. Im Mittelpunkt steht die Aufgabe, das schulische
Zusammenleben so zu gestalten, dass Lehrer, Schüler und Eltern in gegenseitiger
Wertschätzung gemeinsam ihrem Erziehungs- und Bildungsauftrag nachgehen können.
Ich bin überzeugt, dass unsere Schule hierbei schon seit langem auf einem guten
Weg ist. Nichts ist aber so gut, dass man es nicht noch verbessern kann. Daran
wollen wir gemeinsam mit Ihnen arbeiten. Als einem ersten sichtbaren Schritt wollen wir uns der Pausenverpflegung
zuwenden. Unsere Hauswirtschaftsabteilung wir
dazu mit dem Oasenteam neue Produktangebote für den Pausenverkauf entwickeln.
In diesem Zusammenhang werden wir auf Wunsch des Elternbeirates für einen
Erprobungszeitraum das Angebot von Cola und Spezi aus dem Verkaufsautomaten
entfernen und durch Fruchtschorlen ersetzen. Wir bitten Sie freundlich um Ihre Unterstützung und hoffen, dass diese
überzuckerten Softdrinks dann nicht ersatzweise von zu Hause mitgebracht
werden. Gleiches gilt für sogenannte Energiedrinks mit hohen Koffeinanteilen,
die als Pausengetränke für Kinder völlig ungeeignet sind! 3. Schulfotografie In
Absprache mit dem Elternbeirat führten wir im September eine Schulfotoaktion für
alle Schülerinnen und Schüler durch. Es wurden Portraits und Klassenfotos als
Set gefertigt. Sie erhalten ein Fotoset ohne Kaufverpflichtung zur Ansicht. Wenn
Sie das Fotoset nicht abnehmen wollen, geben Sie es einfach vollständig zurück
und es entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Bitte
beachten Sie, dass das Verschluss-Siegel nur geöffnet werden darf, wenn die
Serie ganz oder in Teilen gekauft werden soll. Geöffnete Serien können nicht
zurückgegeben und müssen bezahlt werden! Einen für dieses Schuljahr gültigen
Schülerausweis erhalten alle fotografierten Schüler in den nächsten Wochen
unabhängig von der Abnahme des Foto-Sets. 4. Sprechzeiten der Lehrkräfte Wir bitten um Verständnis, dass wir mit Rücksicht
auf einen nach den Herbstferien neu zu erstellenden Stundenplan Ihnen nicht wie
gewohnt mit dem 2. Elternbrief die Sprechstundenliste des Kollegiums ausgeben.
Wir werden Ihnen diese nach den Herbstferien zukommen lassen. In der
Zwischenzeit bitten wir Sie bei Bedarf Gesprächstermine mit Lehrkräften
telefonisch über das Sekretariat zu vereinbaren. 5. Veranstaltungen und Termine (Stand: 18.10.2011)
6. Wahl- und Ergänzungsunterricht,
differenzierter Sportunterricht Wir
freuen uns, folgende Gruppen im Wahlunterricht, differenzierten Sportunterricht
bzw. für Arbeitsgemeinschaften anbieten zu können:
7. Anzahl der großen Leistungsnachweise
(Schulaufgaben) in den verschiedenen Fächern, Jahrgangsstufen und Wahlpflichtfächergruppen Die
Anzahl der Schulaufgaben (angekündigte Leistungsnachweise über einen größeren
Stoffumfang) ist durch die Schulordnung § 50 Absatz 1 vorgeschrieben und aus
der nachfolgenden Tabelle ersichtlich. Die Termine der Schulaufgaben werden
den Klassen mindestens eine Woche vorher mit Angabe des Stoffgebietes angekündigt
und sind auch auf unserer Homepage unter www.rs-selb.de
veröffentlicht. Sie werden von Herrn Janke dort laufend aktualisiert.
* Die Fachschaft Englisch wird von der in der neuen RSO in § 50 Absatz 2 für die 9.
Jahrgangsstufe vorgesehenen Möglichkeit des Ersatzes einer Schulaufgabe
durch eine Überprüfung der mündlichen Kommunikationsfähigkeit Gebrauch
machen (an Stelle der 2. Schulaufgabe). Damit soll dem mündlichen Sprachgebrauch
mehr Gewicht eingeräumt werden und die in der R6 im Rahmen der Abschlussprüfung
eingeführte Sprechfertigkeitsprüfung bzw. die Teilnahme PET-Examen
vorbereitet werden. Die
Fachschaft Deutsch wird gemäß § 50
Absatz 3 RSO in der 5. Jahrgangsstufe die 3. Schulaufgabe durch ein bewertetes
Projekt ersetzen, in der 8. Jahrgangsstufe die 3. Schulaufgabe durch zwei Kurzarbeiten. 8. Kleine Leistungsnachweise nach
§ 51 RSO Kurzarbeiten
beziehen sich auf den Stoff von höchstens sechs unmittelbar vorhergegangenen
Unterrichtsstunden sowie Grundkenntnisse und werden mindestens eine Woche
vorher angekündigt. Ob Kurzarbeiten geschrieben werden, entscheidet die
Lehrerkonferenz jeweils am Jahresanfang. Die Zahl der Kurzarbeiten und
Stegreifaufgaben sowie der mündlichen und praktischen Leistungsnachweise
bestimmt die Lehrkraft des betreffenden Faches. Im
Schuljahr 2011/12 sollen in folgenden Fächern Kurzarbeiten geschrieben werden:
In
Stegreifaufgaben werden der Unterrichtsstoff der vorhergegangenen Stunde
und Grundwissen geprüft. In aller
Regel wird also einem Schüler, der in der Vorstunde entschuldigt
gefehlt hat, ein solcher Leistungsnachweis nicht abverlangt werden. 9. Vereinigung der Freunde u. Förderer der Staatl. Realschule Selb e.V. Mit
beiliegendem Schreiben stellt sich die „Vereinigung der Freunde und Förderer
der Staatl. Realschule Selb e.V.“ den Eltern vor. Diese
Vereinigung ist gemeinnützig anerkannt, sie unterstützt die Schule materiell
bei besonderen Ausstattungswünschen, für die der Sachaufwandsträger keine
Mittel bereit stellen kann. So konnten in den letzten Jahren Filmkameras,
Musikinstrumente, Spiel- und Sportgeräte und eine Tischtennisplatte für
den Außenbereich angeschafft werden. Der
Verein gibt aber vor allem aber Zuschüsse für bedürftige Schüler bei
Schulveranstaltungen wie z.B. Skilager und Studienfahrten. Bitte
unterstützen Sie - soweit Sie noch nicht Mitglied im Verein sind - mit Ihrem
Beitritt bzw. einer Spende die Belange der Realschule Selb. Der Mindestbeitrag
pro Schuljahr beträgt derzeit 10.- EURO. Die
Beitrittserklärung erhalten alle Schülereltern als Anlage zu diesem Rundschreiben.
Bitte geben Sie die Empfangsbestätigung auch dann unterschrieben an die
Schule zurück, wenn Sie nicht beitreten und keine Spende leisten wollen. 10. Zuschussanträge für das Skilager
2012 Nach
den Herbstferien wird die Vorstandschaft der Fördervereinigung die Zuschüsse für
das Skilager vergeben. Bitte geben Sie ggf. Ihren Antrag (verschlossener
Umschlag adressiert an Förderverein) bis
spätestens Dienstag, 08.11.2012 im Sekretariat ab. 11. Online-Learning-Portal
BRN-Moodle informiert Eltern über
Mediennutzung und –gefahren Der
Umgang mit Computer und modernen Medien stellt Lehrer und Eltern gleichermaßen
vor neue Herausforderungen: Gerade Fragen zur Medienerziehung sind für
viele Erziehende nicht leicht zu beantworten. Dazu gehört
auch die Abwägung
zwischen Chancen und Gefahren, die Internet und Handy bieten, die Früherkennung
von Anzeichen, wann etwas schief läuft,
oder schlichtweg die Überforderung durch die Flut an Angeboten, die um die
Gunst jugendlicher Nutzer werben. In
einem eigens eingerichteten Elternbereich will das Online-Learning-Portal
BRN-Moodle des Bayerischen Realschulnetzes Eltern, aber auch Lehrer und
sonstige an der Medienerziehung beteiligte Personen unterstützen.
In kleinen Selbstlernkursen werden kompakt Informationen zur Nutzung von
Mobiltelefon und Computer gegeben. Welche Anzeichen auf mögliche
Computerspielsucht hindeuten wird ebenso dargestellt wie Tipps zum Umgang mit so
genanntem Cyberbullying, dem gegenseitigen Mobben von Jugendlichen in den
einschlägigen Foren und Schülerportalen.
Nebenbei erlebt der Nutzer die Chancen, die eine internetgestützte
Lernplattform bietet: gezielte Informationsbeschaffung sowie selbständiges
Aneignen neuen Wissens und neuer Kompetenzen. Die
Kurse für
Eltern werden von Medienpädagogisch-Informationstechnischen
Beratern (MIB) der Realschulen erstellt und gepflegt. Sie befinden sich im
Bereich „Offene Kurse“ unter www.brn-moodle.de und können ohne weitere
Registrierung auf der Plattform verwendet werden.
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