Aus Jahrgangsstufe 4 der Grundschule an eine Realschule übertreten kann, wer im Übertrittszeugnis einen Notendurchschnitt von mindestens 2,66 erreicht hat oder wer den Probeunterricht (Fächer Deutsch und Mathematik) mit mindestens den Noten 3 und 4 oder 4 und 3 in den Fächern Deutsch und Mathematik bestanden hat.
Bei der Notenkombination 4 und 4 besteht die Möglichkeit des Übertritts durch den Elternwillen. In diesem Fall wird ein Beratungsgespräch angeraten.
Schüler, die bereits ohne Erfolg und ohne die erforderlichen Noten (mind. Note 4 in beiden Fächern) am Probeunterricht des Gymnasiums teilgenommen haben, können für den Nachholtermin des Probeunterrichts an der Realschule angemeldet werden.
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