Eine Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe einer bayerischen Realschule ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
(1) von der Mittelschule an die Realschule:
Mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,00 aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Jahreszeugnis ist ein Übertritt in die nächsthöhere Jahrgangsstufe einer Realschule möglich. Die Erziehungsberechtigten haben an einem Beratungsgespräch an der Realschule teilzunehmen.
(2) vom Mittlere-Reife-Zug ("M-Zweig")
der Mittelschule an die Realschule:
Mit der Vorrückungserlaubnis oder dem Vorrücken auf Probe an der bislang besuchten Schule ist ein Übertritt in die Jahrgangsstufe 8 bis 10 möglich. Vor der Aufnahme ist ein Beratungsgespräch an der Realschule zu empfehlen.
(3) vom Gymnasium an die Realschule:
Mit der Vorrückungserlaubnis oder dem Vorrücken auf Probe an der bislang besuchten Schule ist ein Übertritt in die Jahrgangsstufe 6 bis 10 möglich. Aufgrund der notwendigen Entscheidung für eine bestimmte Wahlpflichtfächergruppe (ab der 7.Jgst.) ist in jedem Fall ein Beratungsgespräch an der Realschule zu empfehlen!
(4) von der Wirtschaftsschule an die Realschule:
Mit der Vorrückungserlaubnis oder dem Vorrücken auf Probe an der bislang besuchten Schule ist ein Übertritt in die Jahrgangsstufe 8 bis 10 möglich.
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