Antrag auf Herausgabe ALLER LeistungsnachweiseSchulaufgaben und Kurzarbeiten werden grundsätzlich zur Kenntnisnahme an die Eltern und Erziehungsberechtigten mit nach Hause gegeben! Darüber hinaus kann die Einsichtnahme in alle Stegreifaufgaben und fachliche Leistungstests beantragt werden. Bei Abgabe des Antrags verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, die Leistungsnachweise innerhalb EINER WOCHE unverändert an die Lehrkraft oder Schule zurückzugeben. Andernfalls kann dieser Antrag von der Schule widerrufen werden (§ 20 RSO).
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