Sämtliche Schulaufgabentermine werden künftig im Schulmanager angezeigt. Bitte beachten Sie auch die unten stehenden Hinweise zu den
Leistungsnachweisen.
- Stegreifaufgaben ("Exen") müssen nicht nachgeschrieben werden. Die fehlende Note wird z.B. durch eine zusätzliche Abfrage bzw. weitere
mündliche Leistungen ausgeglichen.
- Angekündigte Leistungsnachweise (z.B. Schulaufgaben, Kurzarbeiten) müssen nachgeschrieben werden. Außerdem muss
eine ausreichende Entschuldigung vorgelegt werden, z.B. ein ärztliches Attest im Krankheitsfall (siehe auch §22 (1) RSO).
- !!!Wichtig!!! Eine Schulaufgabe kann
dabei direkt an dem Tag nachgeschrieben werden, an dem Ihr Kind wieder die Schule besucht!
- Außerdem bitten wir um eine zeitnahe Rückgabe sämtlicher Leistungsnachweise (spätestens
nach 14 Tagen)! Wir sind verpflichtet, sämtliche Arbeiten unserer Schülerinnen und Schüler für zwei Jahre aufzubewahren.
- Bei wiederholter verspäteter Abgabe werden wir die Herausgabe einstellen.
Danke für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.