Sämtliche Schulaufgabentermine werden künftig nur noch im
Schulmanager angezeigt.
Bitte beachten Sie auch die unten stehenden Hinweise zu den
Leistungsnachweisen.
Stegreifaufgaben ("Exen") müssen nicht nachgeschrieben werden. Die fehlende Note wird z.B. durch eine zusätzliche Abfrage bzw. weitere
mündliche Leistungen ausgeglichen.
Angekündigte Leistungsnachweise (z.B. Schulaufgaben, Kurzarbeiten) müssen nachgeschrieben werden. Außerdem muss
eine ausreichende Entschuldigung vorgelegt werden, z.B. ein ärztliches Attest im Krankheitsfall (siehe auch §22 (1) RSO).
!!!Wichtig!!!Eine Schulaufgabe kann
dabei direkt an dem Tag nachgeschrieben werden, an dem Ihr Kind wieder die Schule besucht!
Außerdem bitten wir um eine zeitnahe Rückgabe sämtlicher Leistungsnachweise (spätestens
nach 14 Tagen)!Wir sind verpflichtet, sämtliche Arbeiten unserer Schülerinnen und Schüler für zwei Jahre aufzubewahren.
Bei wiederholter verspäteter Abgabe werden wir die Herausgabe einstellen.