Grundsätzlich finden für alle SchülerInnen an allen Realschulen in Bayern vier schriftliche Prüfungen statt.
Dabei muss die schriftliche Prüfung immer in den Fächern Deutsch und Englisch abgelegt werden. Je nach gewählter Wahlpflichtfächergruppe kommen dann noch zwei weitere Prüfungsfächer hinzu:
Die Aufgaben für die Abschlussprüfungen werden für alle Realschüler in Bayern zentral vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestellt.
Noten im Abschlusszeugnis
Während des gesamten Schuljahres werden aus allen schriftlichen und mündlichen Leistungen der Schüler die sogenannten "Jahresfortgangsnoten" (JFN) gebildet.
Beispiel:
JFN 3, PN 2 = Gesamtnote 2 (Verbesserung durch die AP)
JFN 3, PN 3 = Gesamtnote 3 (keine Veränderung)
JFN 3, PN 4 = Gesamnote 4 (Verschlechterung, aber: Möglichkeit einer freiwilligen mündlichen Prüfung. Nach dieser mündlichen Prüfung wird die Gesamtnote neu festgelegt. Dabei zählt die PN 2x, die Note der mündlichen Prüfung 1x. Um die JFN als Gesamtnote zu erhalten, sollte die Note der mündl. Prüfung also um zwei Stufen besser sein als die PN.)
Wird in zwei Vorrückungsfächern die Note 5 (mangelhaft) oder in einem Vorrückungsfach die Note 6 (ungenügend) erzielt, wird Notenausgleich gewährt, wenn der Schüler:
Achtung: Notenausgleich ist ausgeschlossen bei Gesamtnote 6 im Fach Deutsch sowie bei Schülerinnen und Schülern, die neben der Gesamtnote 6 in einem Vorrückungsfach oder Gesamtnote 5 in zwei Vorrückungsfächern in einem weiteren Vorrückungsfach Gesamtnote 5 oder 6 erhalten haben. (vgl. §39 (4) RSO)
Schülerinnen und Schüler, die sich der Abschlussprüfung ohne Erfolg unterzogen haben, erhalten ein Jahreszeugnis, das die Leistungen im Schuljahr ohne Einbeziehung der Leistungen der Abschlussprüfung und folgende Bemerkung enthält: „Die Schülerin bzw. der Schüler hat sich der Abschlussprüfung ohne Erfolg unterzogen.“.
Die Abschlussprüfung kann ein Mal wiederholt werden. (!!! Art. 55 (6) BayEUG beachten: Überschreiten der Höchstausbildungsdauer !!!)
Bei fachlichen Fragen in einem speziellen Fach wenden Sie sich bitte an die Lehrkraft Ihres Kindes oder an die jeweiligen Fachschaftsleitungen.
Bei Fragen zur Schullaufbahn (z.B. Wie geht es nach der Realschule weiter? Was tun, wenn die AP nicht bestanden wird?) wenden Sie sich bitte an die Beratungslehrkräfte.
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